Der Verein

Zweck des Vereins ist die Verhinderung der Raumüberfrachtung in der Gemeinde Bockhorn, vor allem zum Schutz des Naturschutzgebietes Bockhorner Moor und der Erhaltung des Landschaftsbildes der Gemeinde Bockhorn.

Der Verein Gegenwind Bockhorn e.V. hat sich aus der Interessengemeinschaft Gegenwind Bockhorn heraus gegründet, um durch das Abhalten von Versammlungen, Informationsveranstaltungen, Informationsbereitstellung und -weitergabe mittels Internetpräsenz bis hin zu Einbindung von Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie ggfs. der Beschreitung des Rechtswegs die Ziele des Vereins zu erreichen.

 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Aktivitäten des Vereins Gegenwind Bockhorn e.V. werden ausschließlich aus Spenden finanziert. Wer den Verein finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgenden Angaben tun:

Kontoinhaber: Gegenwind Bockhorn e.V.Raiffeisenbank IBAN: DE63 2826 2673 4700 4894 00

Zuwendungen bis 300 EUR unterliegen nicht der Pflicht zur Ausstellung einer Spendenquittung, die wir allerdings gern zur Verfügung stellen.

Das Dilemma

Der Klimawandel ist das Thema unser Zeit. Gleichzeitig klagen die Kommunen über Geldmangel. Da scheint die Errichtung von immer mehr Windkraftanlagen für Kommunen (aber auch speziell für Investoren und Landbesitzer) eine lukrative und vor allem einfache Lösung zu sein. Vergessen wird dabei jedoch, dass es sich dabei um massive und unumkehrbare Eingriffe in das Landschaftsbild zu Lasten von Natur und Menschen handelt. Ein Blick auf Hiddels mit seinem inzwischen gewaltigen Windpark macht das deutlich, Ortschaften wie Steinhausen haben ihren vormalig idyllischen Charakter vollkommen verloren. Dafür ist die Gemeinde Bockhorn im Landkreis Friesland führend in der erzeugten Windenergiemenge.

Raumüberfrachtung

Die Gemeinde Bockhorn hat die gesetzlich Vorgaben zur Errichtung von Windkraftanlagen längst erreicht, so dass keine Notwendigkeit für den Bau weiterer Anlagen besteht. Dieser Ansicht war der Gemeinderat vor 10 Jahren und wollte eine weitere Zerstörung der Landschaft unbedingt vermeiden – dem folgte ein Sinneswandel. Geplant ist der Bau von 6 riesigen 200m-Anlagen in Grabstederfeld in unmittelbarer Nähe zum Bockhorner Moor. 

Diesem, bisher noch vergleichsweise ursprünglichen, Areal droht dadurch eine „landschaftliche Überfrachtung“. Denn daneben kommt der geplante Ausbau der Hochspannungstrasse und die Erweiterung um eine zweite Trasse. Insgesamt ein massiver Eingriff in das Landschftsbild, der sich durch die Leitungstrassen auf einen vergleichsweise schmalen Streifen beschränkt. Durch den Windpark jedoch würde ein ganzes Areal zerstört und das Umfeld beeinträchtigt.

Große Fernwirkung

Windkraftanlagen haben zwar eine vergleichsweise geringe senkrechte Projektionsfläche, aber ihre optische Fernwirkung ist enorm. Man denke an die (nur drei) Anlagen in Astederfeld, die das Horizontbild über sehr große Entfernung negativ beeinflussen. Die durch die massiven Fundamente großflächige, unumkehrbare Bodenversiegelung darf nicht vergessen werden. Der Schattenwurf und die Lärmemissionen führen ebenfalls zu einer sehr großen Fernwirkung. Das nächtliche Leuchtfeuer tut sein Übriges – die angebliche nächtliche Aktivierung nur bei Annäherung eines Flugzeuges ist eine Utopie

Refugium für Großvögel

In Grabstederfeld und Jührdenerfeld siedeln sich in den letzten Jahren viele Großvögel an. Es gibt einen festen Bestand an Kranichen, Grau- und Silberreihern sowie Raubvögeln. Störche werden immer wieder gesichtet. Im Herbst rasten Scharen von Wildgänsen. Dies macht diese Region sehr reizvoll und ist ein kostbares ökologisches, aber auch touristisches Gut. Im angrenzenden Bockhorner Moor brüten etliche dieser Tiere und haben Flugrouten zu dem benachbarten Spolsener Moor. Die ausladenden Rotorblätter der geplanten Windkraftanlagen werden in dieser Idylle als Guillotinen wirken.

Unterschätzte Gefahren

Der im Betrieb entstehende permanente Abrieb der Rotorblätter ist nicht zu unterschätzen: er bildet eine lange „Windfahne“ und kontaminiert Land und Leute, die sich der Schädigung nicht entziehen können. In Mecklenburg-Vorpommern gingen an nur einem Tag gleich zwei Windkraftanlagen in unterschiedlichen Anlagen in Flammen auf, immer wieder kommt es zu Bränden. Bei Windkraftanlagen gilt, was bei anderen Bauwerken unvorstellbar wäre: brennen lassen, auch wenn die Anlage in einem trockenen Getreidefeld oder auf einer Waldlichtung steht – oder am Bockhorner Moor. Die bei einem Brand zusätzlich freigesetzten Schadstoffe bewirken eine extreme Kontamination des Umfelds.

Start zu neuen Ufern?

Bisher sind mögliche Standorte für weitere Windkraftanlagen durch einen älteren Beschluss des Gemeinderates limitiert. Er besagt, dass der Abstand zu Wohnhäusern mindestens das 3-fache der Anlagenhöhe betragen muss. Hieraus ergeben sich die möglichen Standorte der so genannten Potenzialstudie. 
Wie lange dauert es noch, bis die Gemeinde Bockhorn ihre bisherige Regelung zu den erforderlichen Abständen der Windkraftanlagen zu Wohnhäusern ändert und geringere Mindestabstände beschließt? Auch der Abstand zu Naturschutzgebieten steht bei der Bundesregierung zur Disposition.

Gibt es in Bockhorn bald eine neue Potenzialstudie (von den Gemeindemitteln, also von den Bürgern finanziert, aber zum Nutzen der Betreiber/Investoren in Auftrag gegeben), die viel mehr Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet ermöglicht, damit mehr Geld in die Kassen der klammen Gemeinde gespült wird?
Wieviel Geld will man verdienen, um festzustellen, dass man eine zerstörte Landschaft und ihre positive Wirkung auf das darin abhanden gekommene Leben nicht wieder herstellen kann?

Hochspannungs-Leitung: Noch eine, noch höher

Zu der bereits vorhandenen vorhandenen Hochspannungsleitung ist in Bockhornerfeld eine 380 kV-Leitung geplant. Die Masten einer solchen „Höchstspannungsleitung“ haben eine Höhe von über 65 m, bei einem Mastabstand von ca. 400 m und führt zu einer sehr starken und weithin sichtbaren Veränderung des Landschaftbildes. Zum Vergleich: die Masten der bereits bestehende 110 kV-Leitung haben eine Masthöhe von ca. 35 m. Das durch die hohe Spannung von 380 Kilovolt verursachte elektrische Feld führt – nachgewiesenermaßen – zu einer Beeinflussung des unter der Leitung befindlichen Bewuchses. Die zu errichtenden Hochspannungsleitungen unterliegen der Bundesentscheidung, die geplanten Windkraftanlagen zunächst der Entscheidung der Gemeinde Bockhorn.