14.07.2023 – Gemeinderat – Antrag
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Photovoltaik Freiflächenanlage im Bereich des geplanten Windparks Grabstederfeld
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Photovoltaik Freiflächenanlage im Bereich des geplanten Windparks Grabstederfeld
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes
Abwägungsvorschläge, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden öffentlicher Belange – laut Umweltbericht, gemäß Umweltkartenserver, befindet sich im Suchgebiet V ein wertvoller Bereich für Brutvögel und ein Moorschutzprogramm
Entwurf Diekmann, Mosebach & Partner: Begründung 6. Änderung des Flächennutzungsplans – damit weist die Gemeinde Bockhorn 2,14 % der Gemeindefläche für Windenergieflächen aus, die Summe der Rotor-out Flächen beträgt sogar 3,15 % und hat bis 2032 bereits zu diesem Zeitpunkt das Soll erreicht. Die Bezeichnung ist nun Änderungsbereich IV Jührdenerfeld West mit Ausweitung der Sonderbaufläche auf … Weiterlesen …
Ratsvorsitzender Dirk Ihmels erklärt sich in Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie für befangen.
Gutachter Diekmann, Mosebach und Partner stellen Begründung (Vorentwurf) zur Änderung des Flächennutzungsplans Wind vor. Die Sonderbauflächen sind zum Teil größer als die Suchräume. Städtebauliches Ziel: keine weiteren, außerhalb der durch die Potenzialstudie ermittelten, Windkraftanlagenstandorte in der Gemeinde Bockhorn zulassen. Bockhorn stellt 18,07 % ihrer Potenzialflächen für Wind zur Verfügung. Hat der Planungsträger ausreichend Fläche für … Weiterlesen …
Erneute Vorstellung UKA Nord
Änderung des Flächennutzungsplans Wind: Einleitung des frühzeitigen Verfahrens
Die Gemeinde beklagt die Raumüberfrachtung beim Amt für regionale Landesentwicklung (Flaschenhalssituation Bockhorn)
Beschluss: Aufstellung des Bebauungsplanes Windpark Jührdenerfeld West, Übernahme aller anfallenden Planungskosten durch städtebaulichen Vertrag – bis zu 6 Windkraftanlagen auf 44 ha