09.07.2025 – Klärung der Fragen zur Abwägung

In einem persönlichen Gespräch mit dem stellvertretenden Landrat Herr Niebuhr und der juristischen Abteilung, vertreten durch Herrn Kokot, werden Fragen zur Abwägung zum geplanten Windpark Grabstederfeld geklärt.

09.07.2025 – Verwaltungsausschuss erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

Offensichtlich davon ausgehend, dass es sich beim Bürgerbegehren um einen Antrag gegen die Bauleitplanung zum geplanten Windpark Grabstederfeld handelt, wird der Antrag zum Bürgerbegehren durch den Verwaltungsausschuss für unzulässig erklärt. Die Gemeinde bietet einen Gesprächstermin zur Klärung an.

08.05.2025 – Beschluss des Bauausschusses

Die Rückläufe aus dem frühzeitigen Verfahren des Bebauungsplanes werden im Bauausschuss vorgelegt. Der Bauausschuss stimmt den Abwägungsvorschlägen zum Windpark Grabstederfeld zu, die Begründung und der Umweltbericht werden veröffentlicht.

29.04.2025 – Beschlussvorlage zur Geltendmachung von Mängeln

Die Mängel bei der Abwägung zum Flächennutzungsplan sind der Gemeinde Bockhorn nicht ersichtlich, es ist kein Heilverfahren durchzuführen. Der Kommunale Schadensausgleich hatte sich dahingehend geäußert, dass bei Rücknahme des Flächennutzungsplans den Investoren kein Schaden entsteht und die Gemeinde nicht schadensersatzpflichtig wird.

02.04.2025 – Schreiben der Gemeinde (Bauamt)

Die Gemeinde Bockhorn bzw. das Bauamt teilt der Interessengemeinschaft Gegenwind Bockhorn mit, dass die Geltendmachung von Mängeln bei der Abwägung zum Flächennutzungsplan nicht anerkannt werden