18.07.2025 – Gespräch zum Bürgerbegehren
Gespräch mit der Gemeindeverwaltung und Bürgermeister Krettek zum Bürgerbegehren, in der es vor allem um die Formulierung geht
Gespräch mit der Gemeindeverwaltung und Bürgermeister Krettek zum Bürgerbegehren, in der es vor allem um die Formulierung geht
In einem persönlichen Gespräch mit dem stellvertretenden Landrat Herr Niebuhr und der juristischen Abteilung, vertreten durch Herrn Kokot, werden Fragen zur Abwägung zum geplanten Windpark Grabstederfeld geklärt.
Offensichtlich davon ausgehend, dass es sich beim Bürgerbegehren um einen Antrag gegen die Bauleitplanung zum geplanten Windpark Grabstederfeld handelt, wird der Antrag zum Bürgerbegehren durch den Verwaltungsausschuss für unzulässig erklärt. Die Gemeinde bietet einen Gesprächstermin zur Klärung an.
Nach juristischer Beratung reichen die Interessengemeinschaft und der Verein Gegenwind Bockhorn e.V. ein Bürgerbegehren zum Baustopp Windenergie in Bockhorn ein.
Mehrere Ratsmitglieder sind wegen des Umfang des Umweltberichtes der Unteren Naturschutzbehörde in der Kürze der Zeit nicht in der Lage, alles zu lesen und darüber zu entscheiden. Die Fragen der Interessengemeinschaft Gegenwind Bockhorn zur Abwägung wurden ebenfalls noch nicht beantwortet. Die Entscheidung wird vertagt.
Die Rückläufe aus dem frühzeitigen Verfahren des Bebauungsplanes werden im Bauausschuss vorgelegt. Der Bauausschuss stimmt den Abwägungsvorschlägen zum Windpark Grabstederfeld zu, die Begründung und der Umweltbericht werden veröffentlicht.
Die Mängel bei der Abwägung zum Flächennutzungsplan sind der Gemeinde Bockhorn nicht ersichtlich, es ist kein Heilverfahren durchzuführen. Der Kommunale Schadensausgleich hatte sich dahingehend geäußert, dass bei Rücknahme des Flächennutzungsplans den Investoren kein Schaden entsteht und die Gemeinde nicht schadensersatzpflichtig wird.
Die Gemeinde Bockhorn bzw. das Bauamt teilt der Interessengemeinschaft Gegenwind Bockhorn mit, dass die Geltendmachung von Mängeln bei der Abwägung zum Flächennutzungsplan nicht anerkannt werden
Beklagt wird die Zerschneidung des Gemeindegebietes und die Ankündigung weiterer Stromtrassen – das Landschaftsbild der Gemeinde und die Lebensqualität werden dadurch stark belastet.
Antrag auf Flächennutzungsplanänderung nach §215 in Verbindung mit §214 Baugesetzbuch durch die IG Gegenwind Bockhorn