04.12.2023 – Antrag nach dem §34 NKomVG
Der Antrag nach dem §34 NKomVG wird im Bauausschuss beraten, die Verwaltung beschloss, den Antrag zum Thema einer interfraktionellen Sitzung zu machen
Der Antrag nach dem §34 NKomVG wird im Bauausschuss beraten, die Verwaltung beschloss, den Antrag zum Thema einer interfraktionellen Sitzung zu machen
Der Gemeinderat kann die Erledigung dem Verwaltungsausschuss übertragen
Die Eingabe der Familien Bartels und Globisch, nach § 34 NKomVG für Jührdenerfeld West keinen Bebauungsplan aufzustellen, wird vom Bürgermeister weitergeleitet. Die Beschlussvorlage wird zur Vorberatung an den Bau-Planungs- und Umweltausschuss verwiesen
Die Familien Bartels und Globisch stellen den Antrag nach §34 NKomVG, keinen Bauleitplan für die Windkraftanlagen Jührdenerfeld West aufzustellen. Sie überreichen eine Unterschriftenliste, in der die Unterzeichner sich gegen die Raumüberfrachtung aussprechen,.
Nach Einladung vom 20.09.2023 folgt die Info-Veranstaltung der Dorfgemeinschaft Bockhornerfeld in der Dorfgemeinschaftsanlage. Bürgermeister Krettek beantwortet die aufkommenden Fragen.
Der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert wurde der geplante Windpark Grabstederfeld von Dirk Ihmels, Gemeinderatsvorsitzender der Gemeinde Bockhorn und gleichzeitig Geschäftsführer der Windkraftanlagenplanungsfirma Innovent
Die Dorfgemeinschaft Bockhornerfeld lädt ein zu einer Infoveranstaltung über den geplanten Windpark in Grabstederfeld, an der Bürgermeister Krettek teilnehmen möchte
Einladung der Anwohner im 800m-Bereich des geplanten Windparks Grabstederfeld durch die Investoren zum 27.09.2023 im Café Meinen
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes
Im Dorfgemeinschaftshaus Bockhornerfeld formiert sich erstmals eine Bürgerversammlung und beschließt, als IG Gegenwind Bockhorn die Belange von Natur und Umwelt gegen die Interessen der Windkraft-Investoren zu vertreten