27.11.2024 – Antrag der IG Gegenwind Bockhorn
Antrag auf Flächennutzungsplanänderung nach §215 in Verbindung mit §214 Baugesetzbuch durch die IG Gegenwind Bockhorn
Antrag auf Flächennutzungsplanänderung nach §215 in Verbindung mit §214 Baugesetzbuch durch die IG Gegenwind Bockhorn
Am 14.10. 2024 erhält die IG Gegenwind Bockhorn eine Einladung zu einem Gespräch mit Vertretern der Gemeindeverwaltung, um die aufgekommenen Fragen zu besprechen. Am 18.10.2024 trafen sich zwei Vertreter der Gemeindeverwaltung und zwei Vertreter der IG Gegenwind Bockhorn im Bockhorner Rathaus zum Austausch.
Mit der Begründung eventueller Schadensersatzzahlungen seitens der Gemeinde Bockhorn an die Investoren bei Änderung des 6. Flächennutzungsplanes wird der Antrag der IG Gegenwind Bockhorn auf Änderung des 6. Flächennutzungsplanes mehrheitlich abgelehnt. Die mögliche Forderung nach Schadensersatzzahlung wurde vom Kommunalen Schadensausgleich nicht bestätigt.
Einleitung des frühzeitigen Verfahrens für den Bebauungsplan 83 Windpark Grabstederfeld
Anfrage der Gemeinde Bockhorn an die Rechtsanwälte Berghaus / Duin wegen eventueller Schadensersatzzahlungen an die Investoren und an die Planerfirma Innovent bei Rücknahme des Flächennutzungsplanes
Vorstellung des Bebauungsplanes 83 Windpark Grabstederfeld durch Diekmann, Mosebach und Partner
Antrag auf Änderung des 6. Flächennutzungsplans Wind durch die Interessensgemeinschaft Gegenwind Bockhorn
Treffen der IG Gegenwind Bockhorn mit Investoren und Planerfirma Innovent in der Dorfgemeinschaftsanlage Bockhornerfeld
Der Antrag der Familien Bartels und Globisch, keinen Bauleitplan aufzustellen, wird mehrheitlich im Bauausschuss abgelehnt
Anfang Januar fragt die Interessengemeinschaft Gegenwind Bockhorn per E-Mail bei Ratsmitgliedern nach, ob ihnen bekannt sei, dass den Investoren durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ein Klagerecht eingeräumt wurde? Den befragten Ratsmitgliedern ist kein Klagerecht bekannt.