09.08.2025 – Gemeindeverwaltung bestätigt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Mit einem offiziellen Schreiben bestätigt die Gemeindeverwaltung, dass die Unterschriften der Bürger im Rahmen des Bürgerbegehrens gesammelt werden dürfen. Nach einem Monat nach Eingang der dem Schreiben angehängten Kostenschätzung der Gemeinde beginnt die 6-monatige Frist für die Sammlung der erforderlichen 756 Unterschriften von Bockhorner Einwohnern und Einwohnerinnen.