Die Mängel bei der Abwägung zum Flächennutzungsplan sind der Gemeinde Bockhorn nicht ersichtlich, es ist kein Heilverfahren durchzuführen.
Der Kommunale Schadensausgleich hatte sich dahingehend geäußert, dass bei Rücknahme des Flächennutzungsplans den Investoren kein Schaden entsteht und die Gemeinde nicht schadensersatzpflichtig wird.