Der Antrag nach dem §34 NKomVG wird im Bauausschuss beraten, die Verwaltung beschloss, den Antrag zum Thema einer interfraktionellen Sitzung zu machen
Der Antrag nach dem §34 NKomVG wird im Bauausschuss beraten, die Verwaltung beschloss, den Antrag zum Thema einer interfraktionellen Sitzung zu machen