24.10.2022 – Gutachter zum Flächennutzungsplan

Gutachter Diekmann, Mosebach und Partner stellen Begründung  (Vorentwurf) zur Änderung des Flächennutzungsplans Wind vor. Die Sonderbauflächen sind zum Teil größer als die Suchräume. Städtebauliches Ziel: keine weiteren, außerhalb der durch die Potenzialstudie ermittelten, Windkraftanlagenstandorte in der Gemeinde Bockhorn zulassen.

Bockhorn stellt 18,07 % ihrer Potenzialflächen für Wind zur Verfügung. Hat der Planungsträger ausreichend Fläche für Windkraftanlagen bereitgestellt, ist die Errichtung von Windkraftanlagen nicht mehr privilegiert.

Die Gemeinde Bockhorn übertrifft bereits deutlich die Flächenbeiträge.