28.11.2025 – Bürger werden über Eingaben zum Frühzeitigen Verfahren von den Gutachtern informiert

Knapp ein Jahr nach Ende der Einreichungsfrist wurden die meisten Einwände, die von den Bürgern vorgebracht wurden, von den Gutachtern kommentiert. Viele Einwände wurden zur Kenntnis genommen.

Die Steigerungsform lautete: „Die Gemeinde hat bei der Planung der Windenergie nur die Möglichkeit, zum Wohl der Allgemeinheit bzw. der Mehrheit den Vorrang vor den Interessen weniger betroffener einzuräumen.“

Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob an dieser Stelle nicht eher die Allgemeinheit zum Vorrang weniger Investoren betroffen ist – wo die Allgemeinheit von der Errichtung der Windkraftanlagen profitieren bzw. partizipieren soll, haben die Investoren bisher nicht schlüssig, geschweige denn verbindlich, vorgetragen.