Mit der Begründung eventueller Schadensersatzzahlungen seitens der Gemeinde Bockhorn an die Investoren bei Änderung des 6. Flächennutzungsplanes wird der Antrag der IG Gegenwind Bockhorn auf Änderung des 6. Flächennutzungsplanes mehrheitlich abgelehnt.
Die mögliche Forderung nach Schadensersatzzahlung wurde vom Kommunalen Schadensausgleich nicht bestätigt.