09.07.2025 – Verwaltungsausschuss erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

Offensichtlich davon ausgehend, dass es sich beim Bürgerbegehren um einen Antrag gegen die Bauleitplanung zum geplanten Windpark Grabstederfeld handelt, wird der Antrag zum Bürgerbegehren durch den Verwaltungsausschuss für unzulässig erklärt. Die Gemeinde bietet einen Gesprächstermin zur Klärung an.